Kriterien & Prüfschritte der BIENE 2010
Die hier veröffentlichten Kriterien und Prüfschritte sind die Grundlage für den BIENE-Wettbewerb im Jahr 2010. Der Fachliche Beirat des Wettbewerbs und die Veranstalter haben das Testverfahren nach Abschluss des Wettbewerbs 2009 vollständig überarbeitet. Insbesondere Kriterien und Prüfschritte, die nicht mehr dem aktuellen Stand der technischen Entwicklung entsprachen, wurden entweder aktualisiert oder aus dem Kriterienkatalog entfernt. Um auch Anwendungen prüfen zu können, die auf neueren Webentwicklungen basieren, wurden vorhandene Kriterien neu formuliert und – wo erforderlich – neue Kriterien und Prüfschritte entwickelt.
Übersicht der Kriteriengruppen:
- Grundvoraussetzung
- Lesbarkeit / inhaltliche Erschließung
- Variable Präsentation
- Navigation
- Struktur / Aufbau des Internetangebots
- Kompatibilität
- Hilfe und Fehlerbehandlung in Formularen
- Komplexe Formulare
- Komplexe Transaktionen sowie Shops und Warenkorb- / Bezahlfunktionen
- Datenschutz
- Werbung
- Downloads
- Statistiken / Datentabellen
- Komplexe Dokumente
- Multimedia
- Kriterien für Seiten mit Gebärdensprach-Filmen
- Kriterien für Seiten mit Leichter Sprache
- Chat
- Vom Nutzer erzeugte Inhalte (User Generated Content)
Grundvoraussetzung
0. Auf parallele seitenübergreifende Alternativ-Auftritte wird verzichtet.
0.1 Verzicht auf seitenübergreifende Alternativ-Versionen
Prüfen Sie, ob auf einen parallelen seitenübergreifenden Alternativ-Auftritt verzichtet wird. Das Vorhandensein eines seitenübergreifenden Alternativ-Auftritts führt zum Ausschluss vom Wettbewerb.
Lesbarkeit / inhaltliche Erschließung
1. Für längere (Fließ-)Texte werden Zusammenfassungen angeboten.
1.1 Verwendung von Zusammenfassungen für längere (Fließ-) Texte
Prüfen Sie im Browserfenster, ob die wichtigsten Aussagen (wer, was, wann, warum, wie) am Anfang der Seite, des Textes bzw. in der Zusammenfassung stehen – z.B. als Vorspann, Anreißer.
2. Fachbegriffe, Fremdwörter und Abkürzungen werden im Text angemessen verwendet.
2.1 Vermeidung von Fremdwörtern
Prüfen Sie in Texten und in Formularen, ob nichtgängige Fremdwörter vermieden oder erklärt werden.
2.2 Erläuterung von Fachbegriffen
Prüfen Sie im Browserfenster, ob Fachbegriffe in angemessener Weise erläutert werden z.B. direkt im Text oder in einem Glossar.
2.3 Verwendung von Abkürzungen / Akronymen
Prüfen Sie in Texten und in Formularen, ob die vorhandenen Abkürzungen und Akronyme allgemein verständlich sind oder erklärt werden und ob die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache eingesetzt werden.
3. Ein Glossar ist vorhanden, wenn es für die Erschließung des Inhalts eines Internetangebots hilfreich ist.
3.1 Glossar
Prüfen Sie, ob ein Glossar vorhanden ist.
Anmerkung: Der Prüfschritt ist nur dann anwendbar, wenn ein Glossar für die Erschließung des Inhalts eine deutliche Hilfe darstellt.
3.2 Erreichbarkeit des Glossars
Prüfen Sie, ob das Glossar von dort aus, wo es benötigt wird, direkt erreichbar ist.
4. Die Lesbarkeit wird durch klaren Satzbau und klare Textgliederung unterstützt.
4.1 Übersichtliche Satzstrukturen
Prüfen Sie, ob die Sätze eine dem Inhalt angemessene Satzlänge haben. Die Sätze sollten kurz sein, und verschachtelte Sätze sollten vermieden werden.
4.2 Aussagekräftige Überschriften
Prüfen Sie, ob die Überschriften aussagekräftig sind und den nachfolgenden Inhalt verdeutlichen.
5. Die Lesbarkeit wird durch die Textformatierung unterstützt.
5.1 Auszeichnung von Überschriften
Prüfen Sie, ob für Überschriften in strukturierten Texten Überschriftenelemente der verwendeten Markup-Sprache eingesetzt werden.
5.2 Verwendung von Absätzen
Prüfen Sie in der Standardansicht, ob längere Texte in inhaltliche Absätze unterteilt sind, die eine überschaubare Anzahl von Zeilen umfassen.
5.3 Auszeichnung von Absätzen
Prüfen Sie, ob in HTML-Dokumenten Absätze durch das P-Element gekennzeichnet sind.
5.4 Linksbündiger Text
Prüfen Sie, ob längere Textpassagen linksbündig, nicht gesperrt und nicht im Blocksatz gestaltet sind.
5.5 Angemessenes Druckbild
Prüfen Sie, ob eine optimierte Druckversion vorhanden ist.
5.6 Vermeidung überlanger Zeilen
Prüfen Sie, ob in Fließtexten die Zeilen nicht mehr als 80 Zeichen umfassen.
5.7 Ausreichender und mitskalierbarer Zeilenabstand
Prüfen Sie, ob der Zeilenabstand in Fließtexten ausreichend groß ist und bei Änderung der Textgröße mitskaliert wird.
5.8 Adäquate Verwendung von Sonderzeichen
Prüfen Sie, ob Sonderzeichen (§$%&*…) in der Navigation oder als Listenzeichen entsprechend ihrer Bedeutung verwendet werden.
5.9 Kennzeichnung von Zitaten
Prüfen Sie, ob für Zitate die entsprechenden HTML-Elemente verwendet werden.
5.10 Verwendung von leicht lesbaren Schrifttypen
Prüfen Sie, ob für die Darstellung am Bildschirm deutliche Schrifttypen verwendet werden, die in der Standardansicht leicht lesbar sind.
5.11 Verwendung von Groß-/Kleinschreibung
Prüfen Sie, ob die Groß-/Kleinschreibung entsprechend den Regeln der Orthographie verwendet wird (also z.B. nicht für lange Überschriften oder ganze Textpassagen (als graphischer Effekt).
5.12 Vermeidung von Kapitälchen
Prüfen Sie, ob Kapitälchen gar nicht oder allenfalls akzentuiert verwendet werden.
5.13 Vermeidung von Leerzeichen oder Interpunktion zur Hervorhebung
Prüfen Sie, ob keine Leerzeichen (B I E N E) oder Interpunktionen (B.I.E.N.E.) zur Hervorhebung verwendet werden.
5.14 Allgemeine graphische Gestaltung der Information
Prüfen Sie, ob die graphische Gestaltung (z.B. Textfluss, Aufzählungszeichen, Textboxen) den inhaltlichen Aufbau des Textes unterstützt.
6. Es werden vielfältige Erschließungsmöglichkeiten des Inhalts angeboten.
6.1 Alternative Erschließungswege ergänzen den Inhalt
Prüfen Sie, ob alternative Erschließungswege des Inhalts angeboten werden oder nichtsprachliche Elemente das Angebot sinnvoll ergänzen.
7. Die Angaben zum Anbieter und zum Zweck eines Internetangebots sind leicht auffindbar und verständlich.
7.1 Leichte Erkennbarkeit von Anbieter und Zweck
Prüfen Sie, ob leicht und schnell erkennbar ist, wer der Anbieter ist und ob, soweit zutreffend, Angaben zum geschäftlichen Zweck vorhanden sind.
8. Für Newsletter-E-Mails werden Standards genutzt, die in Bezug auf Barrierefreiheit anerkannt sind, oder sie werden im Nur-Text-Format verschickt.
8.1 Zugänglichkeit von Newslettern mit Screenreader
Prüfen Sie die Lesbarkeit des Newsletters mit einem Screenreader.
9. Automatisch generierte Benachrichtigungs- und Bestätigungsmails sind leicht verständlich formuliert.
9.1 Verständliche Formulierung von Benachrichtigungs- und Bestätigungsmails
Prüfen Sie, ob Benachrichtigungs- und Bestätigungsmails leicht verständlich formuliert sind.
Variable Präsentation
10. Jedem Bild und jeder Animation ist eine angemessene textuelle Beschreibung direkt zugeordnet. Graphische Repräsentation von Text ist nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig.
10.1 Beschreibungen zu inhaltlichen Bildern
Prüfen Sie, ob zu allen inhaltlichen Bildern (z.B. Fotos, Schaubilder) beschreibende Texte vorhanden sind. Wenn angemessene alternative Erschließungswege des Inhalts (z.B. über Tagging, Bildunterschriften) vorhanden sind, können die beschreibenden Texte verzichtbar sein.
10.2 Beschreibung zu Bildern mit ausschließlich dekorativem Charakter
Prüfen Sie die Beschreibung des dekorativen Bildes oder der Animation in Bezug auf Inhalt und Angemessenheit. Beachten Sie, dass einem Bild, das im Wesentlichen dekorative Aufgaben hat, höchstens eine sehr knappe Beschreibung beigefügt sein soll.
10.3 Beschreibung zu Objekten, mit denen eine Funktion verknüpft ist
Prüfen Sie, ob in Beschreibungen zu Objekten, mit denen eine Funktion verknüpft ist, diese deutlich benannt wird.
10.4 Vermeidung von Spacer-GIFs
Prüfen Sie, ob Spacer-GIFs vermieden werden.
10.5 Graphische Repräsentationen von Text
Prüfen Sie, ob die graphischen Repräsentationen von Text für die Vermittlung der Information unerlässlich sind oder individuell an die visuellen Bedürfnisse des Nutzers anpassbar sind.
10.6 Textäquivalente für zulässige graphische Repräsentationen von Text
Prüfen Sie, ob für graphische Repräsentationen von Text – soweit diese gemäß Prüfschritt 10.5 zulässig sind – Textäquivalente angeboten werden.
10.7 Kennzeichnung von graphischen Buttons
Prüfen Sie, ob alle graphischen Bedien- und Navigationselemente mit äquivalenten Alternativtexten versehen sind.
10.8 Konsistente Verwendung von graphischen Elementen
Prüfen Sie, ob für unterschiedliche Funktionalitäten nicht die gleichen Beschreibungen verwendet werden.
10.9 Konsistente Beschreibungen von graphischen Elementen
Prüfen Sie, ob für alle graphischen Elemente (z.B. Icons, Buttons) die mehrfach vorhanden sind bzw. im Webangebot wiederholt auftreten, gleiche Bezeichnungen verwendet werden und ob für die gleiche Funktionalität die gleiche Beschreibung verwendet wird.
10.10 Beschreibung zur Gesamtdarstellung einer Imagemap
Prüfen Sie, ob die Beschreibung bzgl. der Darstellung und Funktion der Imagemap ausreichend ist.
10.11 Beschreibung zu den aktiven Regionen einer Imagemap
Prüfen Sie bei clientseitigen Imagemaps, ob für jede aktive Region redundante Links (wenn nötig strukturiert) zur Verfügung stehen.
11. Signifikante Geräusche, Klänge oder akustische Signale sind mit textuellen Beschreibungen versehen.
11.1 Beschreibungen zu akustischen Informationen
Prüfen Sie, ob Beschreibungen zu akustisch wahrnehmbaren Informationen in Bezug auf Inhalt, Symbolgehalt und Funktion des Geräusches angemessen sind.
Anmerkung: Wenn der Zeitpunkt der Aktivierung bedeutungstragend ist, ist zusätzlich zu berücksichtigen, ob dies optisch deutlich sichtbar wird.
12. Es wird keine Information ausschließlich durch Farbe dargestellt
12.1 Vermeidung von Informationen ausschließlich durch Farbe
Prüfen Sie, ob darauf verzichtet wird, Inhalte ausschließlich durch Farbe zu vermitteln.
Anmerkung: Bewertet werden sowohl Hervorhebungen, die nur durch Farbwechsel erkennbar sind, als auch Aktionen, die an die Wahrnehmung von Farbe gebunden sind (z.B. Aufforderung den grünen Knopf zu drücken).
12.2 Vermeidung von Informationen durch Farbwechsel
Prüfen Sie, ob darauf verzichtet wird, wichtige Informationen bzw. Funktionalitäten durch Hover/Mouse-Over-Effekte darzustellen, die ausschließlich mit Farbe arbeiten.
Hinweis: Erfolgt außer dem Farbwechsel noch eine weitere Veränderung (z.B. des Formats oder Hintergrunds), ist das positiv zu bewerten. Invertierung ist z.B. in Ordnung, weil der Farbwechsel auch für Farbfehlsichtige nachvollziehbar ist.
13. Vorder- und Hintergrund sind auch bei reduzierter Farb- und Kontrastwahrnehmung in der Standardansicht deutlich unterscheidbar. Der Inhalt muss auch in den vom Betriebssystem vorgegebenen Einstellvarianten wahrnehmbar sein.
13.1 Kontrastanalyse
Prüfen Sie in der Standardansicht, ob die Darstellung ausreichend kontrastreich ist, so dass alle Inhalte deutlich erkennbar sind.
13.2 Wahrnehmbarkeit bei wechselndem Hintergrund
Prüfen Sie in einem Windows-Kontrastmodus, ob alle Inhalte, vor allem informative Graphiken und Funktionen (inkl. Buttons und Formularfeldern), unabhängig von der Farbe des Hintergrunds gut sichtbar sind.
13.3 Lesbarkeit der Textinhalte bei ausgeschalteten Hintergrundgrafiken
Prüfen Sie, ob Inhalte und Funktionen wahrnehmbar und bedienbar sind (s. 13.1), wenn die Anzeige von Hintergrundgrafiken unterdrückt wird.
14. Eine Skalierung der Schrift über Funktionen des Browsers ist möglich.
14.1 Skalierbarkeit der Schriftgröße über die Browserfunktionalität
Prüfen Sie, ob mindestens Fließtext und Navigationselemente ausreichend vergrößert dargestellt werden und ob bei vergrößerter Ansicht die Lesbarkeit durch das Layout unterstützt wird.
15. Layout-Tabellen werden vermieden.
15.1 Keine Layout-Tabellen als Seitengerüst
Prüfen Sie, ob auf den Einsatz von Layout-Tabellen verzichtet wird.
16. Es gibt eine eindeutige Zuordnungsmöglichkeit von Beschriftungen zu den Kontrollelementen (z.B. Radio-Buttons) und zu Formulareingabefeldern.
16.1 Vergrößerte Textgröße: Zuordnung von Beschriftungen zu den Kontrollelementen und Eingabefeldern in Formularen
Prüfen Sie in vergrößerter Ansicht, ob eine eindeutige Zuordnung von Beschriftungen zu den Kontrollelementen und Eingabefeldern möglich ist.
Anmerkung: nicht über die Zoom-Funktion.
16.2 Verwendung von LABEL bei Kontroll- und Eingabefeldern in Formularen
Prüfen Sie, ob die Zuordnung von Beschriftungen zu den Eingabefeldern und Kontrollelementen mit LABEL umgesetzt ist.
16.3 Konsistente Beschreibungen von Formular-Elementen mit gleicher Funktionalität
Prüfen Sie, ob für alle Formular-Elemente, die mehrfach vorhanden sind bzw. im Webangebot wiederholt auftreten, gleiche Bezeichnungen verwendet werden.
17. Zeitgesteuerte Änderungen werden vermieden oder sind durch die Nutzerin / den Nutzer kontrollierbar.
17.1 Steuerbarkeit von Multimedia-Elementen
Prüfen Sie, ob Audio- oder Video-Inhalte, die automatisch länger als 3 Sekunden laufen, durch die Nutzerin / den Nutzer abgestellt werden können oder unabhängig von der Systemlautstärke-Regelung steuerbar sind (damit die Vorlese-Software weiter genutzt werden kann).
17.2 Verzicht auf clientseitige automatische Weiterleitungen
Prüfen Sie, ob auf clientseitige automatische Weiterleitungen verzichtet wird.
17.3 Vermeidung oder Kontrollierbarkeit von periodischen Aktualisierungen
Prüfen Sie, ob periodische Aktualisierungen innerhalb einer Seite vermieden werden oder durch die Nutzerin / den Nutzer kontrollierbar sind.
Ausnahme: Prüfungssituationen, Live-Indikatoren oder Fälle, in denen überraschende Elemente grundlegend für die Anwendung sind.
17.4 Zeitbegrenzung beim Lesen, bei Interaktionen, Eingaben und Antworten sind großzügig bemessen und von der Nutzerin / dem Nutzer frei einstellbar oder ausschaltbar
Prüfen Sie, ob die Zeitbegrenzungen beim Lesen, bei Interaktionen, Eingaben und Antworten großzügig bemessen sind, sich von der Nutzerin / dem Nutzer frei einstellen oder ausschalten lassen, sofern dem keine Sicherheitsbedenken widersprechen.
17.5 Hinweis auf Ablauf der Sitzung
Prüfen Sie, ob im Zuge des Einloggens ein verständlicher Hinweis auf die Zeitbegrenzung erfolgt.
17.6 Rückkehr zur gleichen Webseite nach dem Time-Out
Prüfen Sie, ob man nach der Neuanmeldung nach einem Time-Out zur Seite gelangt, die man verlassen hatte und keine Daten verloren gingen, sofern dem keine Sicherheitsbedenken widersprechen.
17.7 Vermeidung von blinkenden und flackernden Elementen
Prüfen Sie, ob auf den Einsatz von blinkenden (2-50 Hz.) und flackernden Elementen verzichtet wird.
17.8 Vermeidung von bewegten Elementen
Prüfen Sie, ob auf den Einsatz von bewegten Inhalten verzichtet wird oder ob sie sich über eine Funktion innerhalb der Anwendung einfrieren lassen.
18. Änderungen von Teilbereichen einer Bildschirmseite werden sinnvoll eingesetzt, angekündigt und sind durch die Nutzerin / den Nutzer kontrollierbar.
18.1 Hinweis auf sich verändernde Seitenbereiche
Prüfen Sie, ob auf Änderungen hingewiesen wird.
18.2 Kontrollierbarkeit der Aktualisierung von Teilbereichen einer Seite
Prüfen Sie, ob eine Benutzersteuerung der Aktualisierung von Teilbereichen angeboten wird.
Navigation
19. Jegliche Funktion der Seite ist auch über die alleinige Verwendung der Tastatur in einer schlüssigen Reihenfolge zu erreichen, wobei die jeweils ausgewählte Funktion in der Standardansicht gut sichtbar ist.
19.1 Erreichbarkeit über Tastatur
Prüfen Sie, ob alle aktivierbaren Positionen (Links, Navigationselemente, Buttons, Bilder) mit den Standardbelegungen der Tastatur zu erreichen (Tab-Taste, Pfeil-Tasten) und auszulösen sind (Enter-Taste, Leerschritt etc.).
Anmerkung: Zur Abwertung führt, wenn durch Navigationsbewegungen eine Aktion wie z.B. ein Download ausgeführt wird oder der Kontext der Seite sich wesentlich ändert.
19.2 Schlüssige Folgen in der Bedienbarkeit über Tab-Taste
Schätzen Sie ein, ob die Reihenfolge schlüssig und nachvollziehbar ist.
19.3 Sichtbarkeit des Fokus
Prüfen Sie, ob der Fokus in jeder Position deutlich sichtbar ist. Berücksichtigen Sie bei der Prüfung auch die Formulare.
Anmerkung: Nur bei weißem oder sehr hellem Hintergrund ist die Standardeinstellung ausreichend.
19.4 Vermeidung von Sackgassen bei der Tastaturbedienung
Prüfen Sie, ob mittels Tastatur in alle Bereiche bzw. eingebettete Anwendungen hinein und aus allen Bereichen heraus navigiert werden kann.
20. Alle Elemente der Navigation sind mit verständlichen Begriffen oder Bezeichnungen versehen.
20.1 Verständliche Navigation
Prüfen Sie, ob für die Navigation und Schaltflächen verständliche und treffende Begriffe verwendet werden.
20.2 Konsistente Benennung in der Navigation
Prüfen Sie, ob Navigationselemente, die gleich bezeichnet sind, mit der gleichen Funktion belegt sind und jede Funktion nur über eine gleichlautende Bezeichnung angesprochen wird.
20.3 Verwendung von Symbolen innerhalb der Navigation
Prüfen Sie, ob Symbole verwendet werden und ob diese die Verständlichkeit erhöhen.
Anmerkung: Die verwendeten Symbole sollen aus einfachen Formen bestehen und unmittelbar erkennbar sein.
21. Unterschiedliche Navigationsmöglichkeiten sind bei entsprechender Tiefe und Breite des Internetangebots vorhanden.
21.1 Angemessener Einsatz von Sprungmarken
Schätzen Sie ein, ob in Texten, die weit über eine Bildschirmseite reichen, Sprungmarken sinnvoll eingesetzt werden.
21.2 Bread-Crumb-Navigation
Prüfen Sie, ob eine Bread-Crumb-Navigation vorhanden ist oder ob eine ähnliche Navigation angeboten wird, die den Pfad aufzeigt.
21.3 Strukturiertes Verzeichnis
Prüfen Sie, ob ein strukturiertes Verzeichnis, z.B. ein alphabetisches Verzeichnis aller angebotenen Leistungen, hilfreich ist und als Ergänzung zur Navigation angeboten wird.
21.4 Angemessene Verwendung von Drop-Down-Menüs
Prüfen Sie, ob Drop-Down-Menüs sinnvoll eingesetzt werden.
Anmerkung: Drop-Down-Menüs sollten grundsätzlich sehr sparsam eingesetzt werden. Wenn die Anzahl der Auswahlpunkte sehr gering ist, sollte auf Drop-Down-Menüs verzichtet werden. Wenn die Auswahlliste zu lang wird, sollte die Menüstruktur ebenfalls vermieden werden.
22. Die Navigationsmechanismen sind schlüssig und nachvollziehbar.
22.1 Konsistente und schlüssige Gestaltung der Navigation
Prüfen Sie, ob die Navigation auf jeder Seite konsistent und schlüssig gestaltet ist und sich auf jeder Seite einer inhaltlichen Einheit an der gleichen Stelle befindet.
22.2 Von der Listenform abweichende Navigationsmechanismen werden beschrieben
Prüfen Sie, ob eine Erklärung zur Nutzung von ungewöhnlichen Navigationselementen angemessen angeboten wird, z.B. für Tag-Clouds.
22.3 Die Gewichtung der Elemente in Tag-Clouds ist barrierefrei wahrnehmbar
Prüfen Sie, ob die Gewichtung der Elemente einer Tag-Cloud nicht nur optisch, sondern auch über alternative Erschließungsoptionen dargestellt wird.
22.4 Graphische Darstellung der Navigation
Prüfen Sie, ob die Struktur innerhalb der Navigation bei Vorhandensein von Untermenüs visualisiert wird (z.B. durch zusätzlichen Einsatz von Farbe, Schriftgröße etc.).
22.5 Navigationsstruktur über Listen
Prüfen Sie, ob die Haupt- und Unternavigation als Listen umgesetzt sind.
22.6 Keine inhaltserschließenden Navigationskategorien ausschließlich im Fußbereich
Prüfen Sie, ob in einer Navigation im Fußbereich (technisches Menü) der Seite keine inhaltserschließenden Navigationskategorien auftreten, die nicht auch in anderen zentralen Navigationsbereichen angeboten werden.
22.7 Dem Inhalt angemessene Zahl an Navigationskategorien
Prüfen Sie, ob auf einer Ebene eine dem Inhalt angemessene Zahl an Navigationskategorien angeboten wird.
22.8 Verzicht auf rekursive Links
Prüfen Sie, ob auf rekursive Links verzichtet wird.
Anmerkung: Rekursive Links sind nur dann zulässig, wenn die Anwendung diese erfordert, z.B. zur Aktualisierung.
22.9 Schlüssige Reihenfolge der Navigationskategorien
Prüfen Sie, ob die Anordnung und Reihenfolge der Navigationskategorien konsistent und schlüssig sind.
22.10 Intro-Seiten / Führungsseiten werden vermieden
Prüfen Sie, ob Intro-Seiten vermieden werden.
Ausnahme: Die Intro-Seite dient als Gabelfunktion, z.B. zur Sprachauswahl.
23. Bereitstellung von Mechanismen, um navigationsrelevante Teile einer Webseite zu erreichen.
23.1 Gruppierung von Links
Prüfen Sie im Browserfenster, ob in langen Linklisten inhaltlich verwandte oder zusammenhängende Links gruppiert und eindeutig benannt sind.
23.2 Verdeckte Sprungnavigation
Prüfen Sie, ob ein Mechanismus vorhanden ist, der das unmittelbare Erreichen bestimmter Inhalts- und Navigationsbereiche ermöglicht. Sprungziele müssen knapp und aussagekräftig benannt sein, z.B. "zur Navigation", "zum Inhalt".
23.3 Bei Tastaturnavigation sichtbare Sprungnavigation
Prüfen Sie im Browserfenster, ob ein bei Tastaturnavigation sichtbarer Mechanismus vorhanden ist, der das unmittelbare Erreichen bestimmter Inhalts- und Navigationsbereiche ermöglicht. Sprungziele müssen knapp und aussagekräftig benannt sein, z.B. "zur Navigation", "zum Inhalt".
23.4 Prüfung auf Landmarks und deren angemessenen Einsatz
Prüfen Sie, ob zur besseren Tastaturnavigation Landmarks eingesetzt werden.
24. Links sind in ihrer Darstellung eindeutig und verfügen über sprechende Bezeichnungen, die Aufschluss über ihr Ziel geben.
24.1 Eindeutige Bezeichnung von Links
Prüfen Sie, ob die Bezeichnungen vollständig und eindeutig sind. Hierzu zählt auch, dass aus der Bezeichnung von Links deutlich erkennbar ist, worauf verlinkt wird, z.B. auf ein PDF, ein Video, ein Mailprogramm. Der Zweck sämtlicher Links soll sich aus dem Linktext selbst oder dem determinierbaren Kontext des Links erschließen lassen, außer wenn der Zweck für sämtliche Nutzer nicht eindeutig ist.
24.2 Konsistente Beschreibungen von Links gleicher Funktionalität
Prüfen Sie, ob für alle Links, die mehrfach vorhanden sind bzw. im Webangebot wiederholt auftreten, gleichwertige Bezeichnungen verwendet werden.
24.3 Inhaltlicher Bezug von Seitentitel und Link
Prüfen Sie, ob Linkbezeichnung und Link-Ziel einen klaren inhaltlichen Bezug zueinander haben.
24.4 Unterstreichungen für Links
Prüfen Sie, ob Unterstreichungen ausschließlich für Links und nicht zur Hervorhebung von Text verwendet werden.
24.5 Unterscheidbarkeit von nicht besuchten und besuchten Links
Prüfen Sie, ob besuchte Links im Inhaltsbereich optisch eindeutig unterscheidbar von nicht besuchten sind.
24.6 Ankündigung neu öffnender Fenster
Prüfen Sie, ob vor oder im Link angekündigt wird, wenn mit dem Link ein neues Fenster geöffnet wird.
24.7 Deutlich getrennte Links
Prüfen Sie, ob Links bei der Steuerung durch die Maus oder durch andere Zeigegeräte sicher getroffen werden können.
25. Fenstertitel und Seitentitel sind eindeutig und erklärend und sie beziehen sich aufeinander.
25.1 Verständliche Fenstertitel
Prüfen Sie in der Titelleiste des Fensters, ob der Fenstertitel verständlich ist, ohne Kontext verstanden werden kann und der wesentliche Inhalt vorne steht.
Anmerkung: Positiv wird bewertet, wenn ein treffender Inhaltsbegriff gegeben wird. Negativ wird eine URL-Angabe bewertet.
25.2 Fenster- und Seitentitel beziehen sich aufeinander
Prüfen Sie, ob Fenster- und Seitentitel sich aufeinander beziehen.
26. Zur Darstellung von Listen und Listenelementen werden die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache eingesetzt.
26.1 Logische Gruppierung innerhalb von Drop-Down-Menüs
Prüfen Sie im Browserfenster, ob Listen, die SELECT verwenden, auch OPTGROUP verwenden, wenn es vom Umfang der Liste her sinnvoll ist.
26.2 Nummerierte Listen
Prüfen Sie im Browserfenster, ob bei der Auflistung von Begriffen vorzugsweise arabische Ziffern (statt z.B. römische Zahlen) als Ordnungsbegriff verwendet werden, wenn dies die Übersicht und Orientierung erleichtert und diese Darstellung für den Anwendungsbereich üblich ist.
26.3 Auszeichnung der Listen
Prüfen Sie, ob Listen und Listenelemente mit den korrekten Markup-Elementen UL, OL oder DL ausgezeichnet sind.
27. Suchfunktionen sind vorhanden, und umfangreiche Trefferlisten sind komfortabel nutzbar.
27.1 Vorhandensein einer einfachen Suche
Prüfen Sie, ob ein einfaches Suchfeld mindestens auf der Eingangsseite vorhanden ist. Die Suche soll vorhanden sein, wenn sie die Erschließung des Internetangebots wesentlich erleichtern kann.
27.2 Leichte Auffindbarkeit einer Schnelleingabe der Suche
Prüfen Sie, ob das Schnelleingabefeld der Suche in der Standardansicht leicht auffindbar ist.
27.3 Vermeidung von weiteren Eingabefeldern in unmittelbarer Nähe der Sucheingabe
Prüfen Sie, ob weitere Eingabefelder in unmittelbarer Nähe des Sucheingabefeldes vermieden werden oder optisch deutlich getrennt gestaltet sind.
27.4 Barrierefreie Einbindung einer Auto-Vervollständigungs-Funktion in der Suche: Screenreader-Einsatz
Prüfen Sie, ob eine vorhandene Auto-Vervollständigungs-Funktion mit einem Screenreader bedienbar ist (Aktualisierung, Listenstruktur, Tastaturbedienbarkeit).
27.5 Barrierefreie Einbindung einer Auto-Vervollständigungs-Funktion in der Suche: Vergrößerungssoftware-Einsatz
Prüfen Sie, ob eine vorhandene Auto-Vervollständigungs-Funktion mit Vergrößerungssoftware bedienbar ist und die Alternativvorschläge gut erkennbar sind.
27.6 Verschiedene Suchoptionen
Prüfen Sie, ob verschiedene Suchoptionen angeboten werden, z.B. erweiterte Suche, Auswahl aus Liste, Volltextsuche, Stich-/ Schlagwortsuche.
Anmerkung: Der Prüfschritt ist nur anwendbar, wenn der Inhalt entsprechend komplex ist.
27.7 Fehlerfreundliche Suche
Prüfen Sie, ob eine fehlerfreundliche Suche angeboten wird.
Beispiel: Angebot von alternativen Begriffen z.B. bei Tippfehlern.
27.8 Suche: Anpassbarkeit der Trefferliste
Prüfen Sie, ob die Präsentation der Suchergebnisse einstellbar ist (Art und Umfang der Suchergebnisse).
27.9 Suche: Beschreibung der Treffer
Prüfen Sie, ob in der Trefferliste Beschreibungen zu den Treffern vorhanden sind, wenn die Treffer selbst nicht selbsterklärend sind.
27.10 Hilfestellung zu erfolglosem Suchergebnis
Prüfen Sie, ob die Nutzerin / der Nutzer über ein erfolgloses Suchergebnis informiert wird und angemessene Hilfestellung erhält.
27.11 Einfach nutzbare Archive
Prüfen Sie, ob das Archiv in Bezug auf Eingabe des Suchbegriffs, die thematische Eingrenzung, Eingabe des Zeitraums, Ausgabe des Ergebnisses einfach nutzbar ist.
28. Eine Inhaltsübersicht ist vorhanden, wenn sie in Bezug auf Tiefe und Breite des Angebots eine geeignete Orientierungshilfe darstellt.
28.1 Angebot einer Inhaltsübersicht
Prüfen Sie, ob es ein Inhaltsverzeichnis / eine Übersicht gibt.
Anmerkung: Der Prüfschritt ist nur anwendbar, wenn hierdurch eine deutliche Unterstützung zur Erschließung des Internetangebots gegeben ist.
28.2 Erreichbarkeit der Inhaltsübersicht
Prüfen Sie, ob das Inhaltsverzeichnis von der Hauptseite aus direkt erreichbar ist.
28.3 Graphische Darstellung der Inhaltsübersicht
Prüfen Sie, ob die graphische Gestaltung die Struktur unterstützt.
28.4 Benennung der Inhaltsübersicht
Prüfen Sie, ob das Inhaltsverzeichnis mit Inhalt, (Inhalts-)Übersicht oder Inhaltsverzeichnis benannt ist. Die Bezeichnung Sitemap sollte nicht verwendet werden.
29. Bei komplexen Dienstleistungen besteht ein Hilfe-Angebot
29.1 Hilfefunktion
Prüfen Sie, ob eine Hilfefunktion Hintergrundinformationen zur Nutzung des Angebots bietet sowie ggf. ein spezifisches Hilfeangebot zur Barrierefreiheit beinhaltet.
Struktur / Aufbau des Internetangebots
30. Inhalt und Layout sind getrennt.
30.1 Verwendung von Style Sheets
Prüfen Sie, ob die Formatierung nicht mit FONT, COLOR und anderen veralteten HTML-Attributen und Elementen erfolgt, die keine Trennung von Inhalt und Layout erlauben, sondern mit Style Sheets.
30.2 Wahrnehmbarkeit bei deaktivierten Autoren-Style-Sheets
Deaktivieren Sie die Style Sheets und prüfen Sie, ob die linearisierte Darstellung vollständig und wahrnehmbar ist. Beachten Sie insbesondere, ob die Farbkontraste weiterhin ausreichend sind.
31. Frames werden ausschließlich barrierefrei eingesetzt.
31.1 Angemessener Einsatz von Frames
Prüfen Sie, ob Frames nicht ausschließlich zu Layoutzwecken eingesetzt werden, sondern einen erkennbaren Nutzen für die Anwendung bringen.
31.2 Benennung der Frames
Prüfen Sie, ob alle Frames sprechende und eindeutige Bezeichnungen haben und so jeweils den Inhalt bzw. Zweck beschreiben.
31.3 Relative Größenangaben in Frames
Prüfen Sie, ob Frames über Prozentangaben definiert werden.
31.4 Scrollbalken in Frames
Prüfen Sie, ob bei vergrößerter Darstellung der gesamte Inhalt ggf. über Scrollbalken zugänglich ist.
32. Relevante Inhalte sind ohne horizontales Scrollen und auch bei geringer Bildschirmauflösung sichtbar.
32.1 Vermeidung von horizontalem Scrollen
Prüfen Sie, ob auf der Eingangsseite bei einer Auflösung von 1024×768 kein horizontales Scrollen notwendig ist.
32.2 Wichtige Navigationselemente und Inhalte bleiben bei geringer Auflösung sichtbar
Prüfen Sie, ob wichtige Navigationselemente bei einer Auflösung von 800×600 im sichtbaren Bereich der Seite angeordnet sind.
33. Alternativ-Versionen für eingegrenzte Bereiche sind leicht bedienbar.
33.1 Leicht auffindbarer Wechsel zur Alternativ-Version für eingegrenzte Bereiche
Schätzen Sie ein, ob die Option zum Wechseln im oberen Bereich des Fensters leicht auffindbar ist.
33.2 Wechsel zwischen Einstiegs- und Alternativ-Version für eingegrenzte Bereiche
Prüfen Sie, ob Sie zwischen der Alternativ-Version und der Einstiegsversion hin- und her- wechseln können.
Kompatibilität
34. Eine Validierung von Dokumenten, die durch Markup-Sprachen erstellt sind, ist gegen veröffentlichte formale W3C-Grammatiken möglich.
34.1 Erfolgreiche Syntaxanalyse
Führen Sie eine Syntaxanalyse durch: Prüfen Sie, ob bei Inhalten, die durch die Benutzung von Auszeichnungssprachen implementiert wurden, Elemente komplette Start- und End-Tags haben. Prüfen Sie, ob Elemente entsprechend ihrer Spezifikationen verschachtelt sind, Elemente keine doppelten Attribute enthalten und ob alle IDs einmalig sind, außer wenn die Spezifikationen diese Eigenschaften erlauben.
34.2 Bestimmung von Name, Rolle, Wert
Prüfen Sie, ob für alle Bestandteile der Benutzerschnittstelle Namen und Rollen bestimmt werden können; Zustände, Eigenschaften und Werte, die vom Benutzer festgelegt werden können und Benachrichtigungen über Änderungen an diesen Elementen müssen Browsern und Hilfsmitteln zur Verfügung stehen.
34.3 CSS-Prüfung auf Einhaltung der W3C-Spezifikation
Prüfen Sie den Quelltext mit dem W3C-Validator auf Einhaltung der W3C-Spezifikation.
35. Die für die Inhalte des Internetangebots verwendete Hauptsprache der HTML-Dokumente ist gekennzeichnet, und Sprachwechsel sind gekennzeichnet.
35.1 Kennzeichnung der verwendeten Hauptsprache
Prüfen Sie, ob die hauptsächlich verwendete Sprache als solche gekennzeichnet ist.
35.2 Kennzeichnung von Sprachwechseln
Ausgezeichnet werden müssen Wörter, bei denen eine andere Aussprache die Bedeutung verändert (tag versus Tag). Nicht ausgezeichnet werden müssen Fremdwörter, bei denen eine deutsche Aussprache üblich ist, z.B. Navigation.
36. Angemessener Umgang mit JavaScript.
36.1 Wahrnehmbarkeit von optisch oder akustisch realisierten Inhalten
Prüfen Sie, ob JavaScript nur zusätzlich oder dort eingesetzt wird, wo die entsprechende Funktionalität nicht anders realisiert werden kann.
36.2 Bedienbarkeit beim Einsatz von JavaScript
Prüfen Sie, ob JavaScript nur angemessen oder dort eingesetzt wird, wo die entsprechende Funktionalität nicht anders realisiert werden kann.
37. Die Darstellung des Internetangebots ist mit gängigen Browsern vollständig.
37.1 Darstellung in der aktuellen Version von Firefox
Prüfen Sie mit Firefox, ob die Eingangsseite und zwei weitere Seiten benutzbar sind. (Ist die Navigation benutzbar? Ist die Suche benutzbar?).
37.2 Darstellung in der aktuellen Version von Opera
Prüfen Sie mit Opera, ob die Eingangsseite und zwei weitere Seiten benutzbar sind. (Ist die Navigation benutzbar? Ist die Suche benutzbar?).
37.3 Darstellung in der aktuellen Version von Safari
Prüfen Sie mit Safari, ob die Eingangsseite und zwei weitere Seiten benutzbar sind. (Ist die Navigation benutzbar? Ist die Suche benutzbar?).
Hilfe und Fehlerbehandlung in Formularen
38. Eine unaufdringliche Unterstützung bei der Daten-Eingabe in Formularen wird angeboten.
38.1 Zusatzinformationen zu Eingaben
Prüfen Sie, ob es Informationen darüber gibt, welche Eingaben/ Interaktionen zulässig sind (z.B. TTMMJJJJ für ein Datumsfeld).
38.2 Fehlertoleranz bei der Eingabe
Prüfen Sie, ob mit Eingaben fehlertolerant umgegangen wird.
38.3 Kennzeichnung von Pflichteingaben vor der Eingabe
Prüfen Sie im Browserfenster und mit dem Screenreader, ob Pflichteingaben vor der Eingabe deutlich erkennbar gekennzeichnet sind.
38.4 Formulareingabefelder sind gut zu erkennen
Prüfen Sie, ob Formulareingabefelder in fokussiertem und unfokussiertem Zustand gut zu erkennen sind und voneinander unterschieden werden können.
Anmerkung: Geprüft wird sowohl bei einer Navigation mit der Maus und auch ausschließlich mit Tastatur.
38.5 Unterscheidbarkeit von Eingabefeldern und Datenfeldern
Prüfen Sie in der Graustufen-Anzeige, ob durch Kontraste deutlich wird, wenn keine Eingaben möglich sind.
38.6 Barrierefreie Gestaltung von interaktiven Formularen
Prüfen Sie mit einem Screenreader, ob in Formularen, in denen clientseitige Skripte zum Einsatz kommen, die Bedienbarkeit und Orientierung gewährleistet und alle relevanten Inhalte wahrnehmbar sind.
38.7 Prüfung auf unrealistische Eingaben
Prüfen Sie, ob Eingaben beim Absenden des Formulars auf Fehler überprüft werden.
38.8 Visualisierung der eingegebenen Daten
Prüfen Sie, ob die Nutzerin / der Nutzer vor dem Absenden der Daten eine Visualisierung erhält, wenn die Auswirkungen einer Interaktion folgenschwer sind.
39. Dynamisch erzeugte Rückmeldungen erfolgen unmittelbar, sind konsistent und leicht verständlich.
39.1 Dynamisch erzeugte Rückmeldungen sind zugänglich
Prüfen Sie mit einem Screenreader und im Browserfenster im Vergleich, ob alle Rückmeldungen zugänglich sind.
39.2 Hinweis auf einen Fehler bereits im Fenstertitel
Prüfen Sie, ob bereits im Fenstertitel der Hinweis auf einen Fehler erfolgt.
39.3 Konsistente Rückmeldungen
Prüfen Sie anhand mehrerer Fehleingaben, ob die Rückmeldungen in konsistenter Weise erscheinen.
39.4 Leicht verständliche Rückmeldungen
Prüfen Sie, ob Ergebnismeldungen bei der Verarbeitung von (Teil-)Prozessen die angemessene Form aufweisen.
39.5 Hilfen zur Fehlerkorrektur
Prüfen Sie, ob konstruktive und leicht verständliche Vorschläge zur Korrektur von Fehlern gegeben werden.
39.6 Darstellung und Hinweis auf Eingabe-Ort des Fehlers
Prüfen Sie, ob im Formular auf den Eingabe-Ort des Fehlers hingewiesen wird und ob diese Information nicht nur über Farbe dargestellt wird.
39.7 Korrekturvorschläge aus einer Liste
Prüfen Sie, ob für fehlerhafte Eingaben eine Auswahl an Korrekturvorschlägen aus einer Liste angeboten wird, wenn es vom Inhalt her angemessen ist.
39.8 Richtige Daten bleiben erhalten
Prüfen Sie, ob nach der Fehlermeldung die Daten in den richtig ausgefüllten Feldern erhalten bleiben.
40. Selbstöffnende Fenster (z.B. Pop-Ups) mit Hilfs- und Fehlermeldungen werden angemessen verwendet und sind über die gängigen Mechanismen leicht schließbar.
40.1 Angemessenheit von selbstöffnenden Fenstern zur Fehlermeldung
Schätzen Sie ein, ob die Anzahl und die Häufigkeit des Einsatzes von selbstöffnenden Fenstern zur Fehlermeldung angemessen ist.
40.2 Intuitive Schließmöglichkeit von selbstöffnenden Fenstern
Prüfen Sie, ob gängige und gut erkennbare Mechanismen zum Schließen von sich selbstöffnenden Fenstern angeboten werden.
41. Leicht zugängliche Hilfen zur inhaltlichen Vorgehensweise werden angeboten.
41.1 Erreichbarkeit der Hilfen
Prüfen Sie, ob angemessene Hilfen, die sich auf die Vorgehensweise beziehen, an jeder Stelle der Bearbeitung aufgerufen werden können.
42. Werden Hilfen / Zusatzoptionen aktiviert, bleiben diese angezeigt, bis sie deaktiviert werden (z.B. Hilfen bei hoher inhaltlicher Komplexität von Formularen, Vorgehensbeschreibungen).
42.1 Angebot von Hilfen
Prüfen Sie, ob Hilfen / Zusatzoptionen, die für die weiteren Arbeitsschritte eine Unterstützung anbieten, im separaten Fenster angezeigt bleiben, bis sie von dem Nutzer / der Nutzerin deaktiviert werden.
43. Unterstützung beim Anlegen und Einloggen in Benutzerkonten.
43.1 Angemessener Einsatz von Log-In-Bereichen
Prüfen Sie, ob die Notwendigkeit ein Benutzerkonto einzurichten, dem Anlass angemessen ist.
43.2 Schlüssige Datenerhebung für ein Benutzerkonto
Prüfen Sie, ob die notwendigen Daten zum Anlegen eines Benutzerkontos dem Anlass angemessen sind.
43.3 Barrierefreie Hilfestellung bei der Passwort-Wahl
Prüfen Sie, ob eine leicht verständliche und barrierefrei zugängliche Hilfestellung zur Passwort-Wahl vorhanden ist.
43.4 Einfache Unterscheidbarkeit vom Log-In-Bereich und der Neu-Registrierung
Prüfen Sie, ob die Möglichkeiten zum Log-In und zur Neu-Registrierung einfach und eindeutig voneinander unterschieden werden können.
43.5 Unmittelbare Hilfe, wenn das Passwort vergessen wurde
Prüfen Sie, ob eine einfache Möglichkeit angeboten wird, sich das Passwort zuschicken zu lassen.
43.6 Der Log-In-Bereich ist allein über Tastatur unmittelbar erreichbar
Prüfen Sie, ob der Log-In-Bereich bei Tastaturbedienung leicht erreichbar ist, z.B. über Sprungnavigation.
44. Anmelde- oder Bestätigungsprozesse sind barrierefrei zugänglich.
44.1 Vermeidung von CAPTCHAs
Prüfen Sie, ob graphische CAPTCHAs vermieden werden. Falls doch graphische CAPTCHAs eingesetzt werden, muss eine barrierefreie Alternative angeboten werden.
44.2 Angemessene Verwendung von Alternativen in CAPTCHAs
Prüfen Sie, wenn alternative Audiodateien zu CAPTCHAs angeboten werden, ob diese deutschsprachig sind und eine gute Tonqualität haben.
Komplexe Formulare
45. Komplexe Vorgänge lassen sich in Teilprozessen bearbeiten.
45.1 Übergreifende Gesamtabläufe sind in sinnvollen Teilprozessen bearbeitbar
Prüfen Sie, ob bearbeitbare Gesamtabläufe in Teilprozesse unterteilt sind oder an jeder Stelle gespeichert, abgebrochen und fortgesetzt werden können.
46. Alle Elemente eines komplexen Formulars sind mit verständlichen Begriffen, Bezeichnungen oder Abkürzungen versehen.
46.1 Verständliche Begriffe und Bezeichnungen in komplexen Formularen
Prüfen Sie, ob in einem Formular alle Elemente mit verständlichen Begriffen / Bezeichnungen versehen sind.
46.2 Verständliche Abkürzungen in komplexen Formularen
Prüfen Sie, ob in einem Formular Abkürzungen so verwendet werden, dass alles verständlich bleibt, und ob gängige Abkürzungen vor dem ersten Auftreten eingeführt werden.
47. Für komplexe Formulare wird, wenn es für den Vorgang angemessen ist, eine Alternative zur elektronischen Formularbearbeitung angeboten
47.1 Gutes Druckbild von komplexen Online-Formularen
Prüfen Sie, ob der Ausdruck der Formulare vollständig und übersichtlich ist.
Anmerkung: Wenn vorhanden, wird die optimierte Druckversion bewertet.
47.2 Leichte Auffindbarkeit der Postadresse oder Faxnummer beim Angebot von Formularen, die zum Ausdruck angeboten werden
Prüfen Sie, ob eine Postadresse / Faxnummer leicht auffindbar angegeben ist, an die ein ausgefülltes Formular (z.B. PDF-Formular) geschickt werden kann.
48. In komplexen Formularen sind die inhaltlichen Bereiche gruppiert und als solche für alle leicht erkennbar.
48.1 Logische Einheiten von Formularbereichen
Prüfen Sie im Browserfenster, ob Formularbereiche zu logischen Einheiten sichtbar gruppiert sind.
48.2 Logische Einheiten von Formularbereichen bleiben bei Vergrößerung erhalten
Prüfen Sie in vergrößerter Ansicht, ob inhaltlich zusammengehörende Daten, die miteinander verglichen oder verknüpft werden sollen, auf einem Bildschirm dargestellt werden.
48.3 Logische Strukturierung von Formularbereichen
Prüfen Sie, ob logisch gruppierte Einheiten in einem Formular z.B. mit FIELDSET umgesetzt und inhaltlich sinnvoll sind.
48.4 Seitenzahlen zur Orientierung im Gesamtformular
Prüfen Sie, ob in umfangreichen Formularen, die über mehrere Seiten angelegt sind, erkennbar ist, auf welcher Seite man sich befindet und, wenn möglich, wie viele noch folgen.
49. In komplexen Formularen auf einer Bildschirmseite sind die Bearbeitungsschritte ohne großen Aufwand hinsichtlich der Positionierbewegungen und des Auffindens möglich.
49.1 Angemessene Mausnavigation in komplexen Formularen
Prüfen Sie, ob innerhalb des Formulars die Abstände ausreichend sind oder evtl. ein angemessenes Umfeld miteinbezogen wird, damit Felder und Eingabepositionen mit der Maus leicht erreicht werden.
49.2 Angemessene Tastaturnavigation in komplexen Formularen
Prüfen Sie, ob innerhalb des Formulars Felder und Eingabepositionen mit der Tastatur (Tab-Taste) leicht erreicht werden können und ob die Reihenfolge sinnvoll ist.
49.3 Konsistente Gestaltung von komplexen Formularen
Prüfen Sie, ob die Formulare in ihrer Gestaltung und ihren Bedienfunktionen ähnlich gestaltet sind.
50. Wiederkehrende Eingaben in komplexen Formularen können einfach abgespeichert und beim erneuten Aufruf des Formulars genutzt werden.
50.1 Angebot einer leicht handhabbaren Speicherfunktion
Prüfen Sie, ob für wiederkehrende Eingaben eine leicht handhabbare Speicherfunktion vorhanden ist.
Komplexe Transaktionen sowie Shops und Warenkorb- / Bezahlfunktionen
51. Wiederkehrende Eingaben in einer Shopanwendung, z.B. Kundenprofil, können einfach abgespeichert und beim erneuten Aufruf genutzt werden.
51.1 Angebot einer leicht handhabbaren Speicherfunktion
Prüfen Sie, ob für wiederkehrende Eingaben eine leicht handhabbare Speicherfunktion vorhanden ist.
52. Das Online-Angebot bietet transparente Preisinformationen.
52.1 Kennzeichnung der Nutzung gegen Entgelt
Prüfen Sie, ob ausreichend und deutlich gekennzeichnet ist, dass die Nutzung eines digitalen Dienstes gegen Entgelt angeboten wird.
52.2 Linearisierbarkeit der Preisinformationen
Prüfen Sie mit dem Screenreader, ob die Preisinformationen vollständig und deutlich wahrnehmbar sind.
52.3 Verständliche Preisinformation
Prüfen Sie, ob leicht verständlich und rechtzeitig erkennbar ist, wie hoch der Gesamtpreis und ggf. die einzelnen Preisbestandteile sind.
52.4 Verständlichkeit der Zusatzkosten
Prüfen Sie, ob aus den Geschäftsbedingungen leicht verständlich hervorgeht, wie Liefer- und Versandkosten sowie Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung, der Lieferung und ggf. der Warenrückgabe gehandhabt werden.
52.5 Angabe der Preisinformationen vor Formularversand
Prüfen Sie mit dem Screenreader, ob die Informationen zu ggf. anfallenden Kosten vor dem Absenden von Formularen deutlich wahrnehmbar sind.
52.6 Korrekturmöglichkeiten im Warenkorb
Prüfen Sie mit dem Screenreader, ob vor Abschicken einer Bestellung die Gesamtbestellung mit den Einzelkomponenten deutlich wahrnehmbar ist und Waren aus dem Warenkorb leicht entfernt werden können.
53. Bei Bestellvorgängen werden unterschiedliche Bezahlfunktionen angeboten.
53.1 Angebot unterschiedlicher Bezahlfunktionen
Prüfen Sie, ob unterschiedliche Bezahlfunktionen angeboten werden, von denen eine nicht elektronisch ist (z.B. Bezahlung auf Rechnung, per Überweisung).
54. Zugängliche und leicht auffindbare Informationen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden angeboten, wenn diese gesetzlich gefordert werden.
54.1 Zugängliche und leicht auffindbare AGBs
Prüfen Sie im Browserfenster und mit dem Screenreader, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen leicht auffindbar und von der Eingangsseite und aus dem Shop-Modul heraus erreichbar sind.
55. Das Online-Angebot bietet transparente, zugängliche und leicht auffindbare Informationen zum Widerspruchsrecht.
55.1 Zugängliche und leicht auffindbare Angaben zum Widerspruchsrecht
Prüfen Sie im Browserfenster und mit dem Screenreader, ob eine deutliche und leicht verständliche Belehrung über das Widerrufsrecht auf dem Bestellformular (oder von dort aus aufrufbar) angeboten wird. Die Anschrift und die Möglichkeit zu Rückfrage per Telefon oder E-Mail im Falle eines Widerrufs oder einer Fehllieferung sollen leicht auffindbar sein.
55.2 Zugänglichkeit der Empfangsbestätigung
Prüfen Sie, ob nach einer Bestellung leicht verständlich erklärt wird, wohin und wann eine Empfangsbestätigung zugestellt wird und ob dies auch mit dem Screenreader deutlich wahrgenommen werden kann.
56. Vor der Ausführung von Befehlen mit großer Tragweite wird zunächst eine Bestätigungsanfrage gestellt (z.B. beim Abschicken einer Bestellung).
56.1 Bestätigungsanfrage
Prüfen Sie im Browserfenster, ob vor der Ausführung von Befehlen mit großer Tragweite zunächst eine Bestätigungsanfrage gestellt wird.
Beispiel: Ungesicherte Übertragung von sensiblen Daten, Abschluss eines Auftrags, Abschicken einer Bestellung, Download großer Datenmengen.
57. Bei Wartezeiten wird ein barrierefreies Feedback über den Zustand des Systems gegeben.
57.1 Live-Indikator
Prüfen Sie, ob ein Live-Indikator oder Fortschrittsbalken Informationen über den Zustand des Systems gibt – wenn die Wartezeit über 15 Sekunden liegt. Dies kann auch durch ein Pop-Up-Fenster mit Hinweis auf Bitte um Geduld erfolgen.
58. Das Beschwerdemanagement von Shop-Anbietern darf nicht nur auf einem Weg erfolgen.
58.1 Alternativen zum telefonischen Beschwerdemanagement
Prüfen Sie, ob nicht-auditive Alternativen zum telefonischen Beschwerdemanagement angeboten werden.
Anmerkung: Beschwerden und Nachfragen müssen auch schriftlich gestellt werden können, z.B. über Fax, E-Mail oder Chat.
Datenschutz
59. Wenn persönliche Daten übermittelt werden, liegen die notwendigen Informationen zum Datenschutz zugänglich und leicht auffindbar vor.
59.1 Zugängliche und leicht auffindbare Datenschutzbestimmungen
Prüfen Sie in der Standardansicht und mit dem Screenreader, ob eine Information über das Ob und Wie der Datenerhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten so erfolgt, dass diese vor dem Absenden wahrgenommen werden kann.
59.2 Korrekturmöglichkeit der eingegebenen persönlichen Daten
Prüfen Sie mit dem Screenreader, ob das Angebot die Möglichkeit bietet, die erhobenen persönlichen Daten einzusehen und zu korrigieren (z.B. Log-In-Daten, Kundendaten).
Werbung
60. Es ist erkennbar, dass es sich um Werbung handelt, und jedes graphische Element verfügt über eine angemessene textuelle Beschreibung.
60.1 Position und Kennzeichnung von Werbeblöcken
Prüfen Sie, ob Werbung eindeutig und unmittelbar als solche erkennbar ist. Werbeblöcke sollen die Orientierung im Inhalt nicht nachhaltig stören.
60.2 Textuelle Beschreibung zu Werbeinhalten
Prüfen Sie mit einem Screenreader, ob bei Werbeinhalten deutlich wird, dass es sich um Werbung handelt.
Anmerkung: Dies kann z.B. über eine Kennzeichnung geschehen, dass ein Werbeblock folgt.
61. Selbstöffnende Fenster (z.B. Pop-Ups, Pop-Unders), die sich ohne unmittelbare Nutzerinteraktion öffnen, werden vermieden.
61.1 Vermeidung von selbstöffnenden Fenstern (z.B. Pop-Ups, Pop-Unders)
Prüfen Sie, ob selbstöffnende Fenster, die sich ohne unmittelbare Nutzerinteraktion öffnen, vermieden werden.
Anmerkung: Eine Ausnahme bilden Fenster, die Fehlermeldungen enthalten.
Downloads
62. Ein einfacher und barrierefreier Umgang mit Downloads ist möglich.
62.1 Größenangabe des Downloads
Prüfen Sie, ob klar erkennbar ist, wie groß die Download-Datei ist.
62.2 Aussagekräftige Benennung der Downloads
Prüfen Sie, ob vorhandene Downloads aussagekräftige Benennungen haben.
62.3 Beschreibungen zu Downloads, wenn angemessen
Prüfen Sie, ob den Downloads Beschreibungen beigefügt sind, die Auskunft über den Inhalt der Datei geben, wenn es dem Inhalt angemessen ist.
62.4 Zugängliche Dokumente
Prüfen Sie das herunterladbare Dokument auf seine Struktur und ob eine Sprachauszeichnung vorhanden ist.
63. Dokumentensammlungen müssen einfach und barrierefrei genutzt werden können.
63.1 Auffindbarkeit der Dokumentensammlung
Prüfen Sie, ob die Formulare der Dokumentensammlung von der Eingangsseite aus leicht auffindbar sind.
63.2 Interne Organisation der Formularsammlung
Prüfen Sie, ob die interne Organisation der Formularsammlung leicht nachvollziehbar ist und die Kundenperspektive wiedergibt.
63.3 Alternative Erschließung der Formularsammlung
Prüfen, Sie, ob bei angemessener Komplexität alternative Erschließungsoptionen angeboten werden (alphabetische Ordnung, Suchfunktion).
Statistiken / Datentabellen
64. Für komplexe Datentabellen werden Zusammenfassungen angeboten.
64.1 Prüfung auf CAPTION, SUMMARY oder Hn
Prüfen Sie, ob eine angemessene Überschrift oder Zusammenfassung für die gesamte Tabelle vorhanden ist.
64.2 Prüfung der Tabellenstruktur
Prüfen Sie, ob für die Tabellenstruktur HEADERS und ID und ggf. ABBR oder SCOPE verwendet wird.
64.3 Prüfung auf THEAD, TFOOT und TBODY
Prüfen Sie, ob in langen Tabellen zur Gruppierung von Zeilen durchgängig THEAD, TBODY ggf. TFOOT verwendet werden.
64.4 Prüfung auf COL und COLGROUP
Prüfen Sie, ob in mehrdimensionalen Tabellen zur Gruppierung der Spalten durchgängig COL und COLGROUP verwendet werden.
65. Zu Datentabellen wird zusätzlich eine graphische Darstellung angeboten, wenn dies das Verständnis des Inhalts erleichtert.
65.1 Graphische Darstellung von Daten
Schätzen Sie ein, ob eine graphische Darstellung von tabellarischen Inhalten angemessen ist. Wenn eine graphische Darstellung vorhanden ist, schätzen Sie den Informationswert ein.
Komplexe Dokumente
66. Ein leichter Umgang mit inhaltlich zusammenhängenden Dokumenten ist möglich.
66.1 Für in Einzelteilen angebotene Dokumente ist eine komplette Zusammenfassung vorhanden
Prüfen Sie im Browserfenster, ob Zusammenfassungen inhaltlich zusammenhängender Dokumente bereitgestellt werden, sofern diese Dokumente getrennt angeboten werden.
Beispiel: Ein wissenschaftlicher Aufsatz wird kapitelweise auf einzelnen Seiten angeboten und als kompletter Download.
66.2 Sinnvolle Verlinkung zusammengestellter Dokumente
Prüfen Sie im Browserfenster, ob zusammengestellte Dokumente sinnvoll miteinander verlinkt sind.
66.3 Komfortables Druckbild komplexer Dokumente
Prüfen Sie im Browserfenster, ob eine zum Ausdrucken optimierte Version des komplexen Dokuments vorhanden ist.
67. Die Textgestaltung bzgl. Layout, Gliederung, Aussagekraft ermöglicht eine leichte Orientierung innerhalb komplexer Dokumente.
67.1 Auszeichnung von Überschriften in komplexen Dokumenten
Prüfen Sie, ob für Überschriften in strukturierten Texten Überschriftenelemente der verwendeten Markup-Sprache eingesetzt werden.
67.2 Verwendung von Absätzen in komplexen Dokumenten
Prüfen Sie in der Standardansicht, ob längere Texte in inhaltliche Absätze unterteilt sind.
67.3 Auszeichnung von Absätzen in komplexen Dokumenten
Prüfen Sie, ob Absätze durch das P-Element in HTML-Dokumenten gekennzeichnet sind.
67.4 Kennzeichnung von Zitaten in komplexen Dokumenten
Prüfen Sie, ob für Zitate die entsprechenden HTML-Elemente verwendet werden.
67.5 Allgemeine graphische Gestaltung der Information in komplexen Dokumenten
Prüfen Sie, ob die graphische Gestaltung (z.B. Textfluss, Bullet Points, Textboxen) den inhaltlichen Aufbau des Textes unterstützt.
Multimedia
68. Zu komplexen Animationen ist eine Beschreibung vorhanden. Die Ausführlichkeit richtet sich nach Zweck und Bedeutung der Animation auf der Seite.
68.1 Beschreibungen zu komplexen Animationen
Prüfen Sie, ob zu komplexen Animationen (Flash, JavaScript) eine Beschreibung vorhanden ist, in der die Funktion der Animation wiedergegeben wird. Die Ausführlichkeit der Beschreibung soll der Relevanz der Animation entsprechen.
69. Bei Einsatz von Video zur Übermittlung von Informationen wird eine nicht visuelle Alternative bereitgestellt.
69.1 Einsatz von Transkripten und Deskriptionen bei Video-Elementen
Prüfen Sie im vom Format abhängigen Video-Player, ob es zum Video eine zugängliche Beschreibung gibt, die die wesentlichen Informationen enthält.
70. Bei Einsatz von Audio zur Übermittlung von Informationen wird eine nicht auditive Alternative bereitgestellt.
70.1 Einsatz von Transkripten und Deskriptionen bei Audio-Elementen
Prüfen Sie, ob Beschreibungen zu akustisch wahrnehmbaren Informationen vorhanden sind und ob diese in Bezug auf Inhalt und Funktion des Audio-Elements angemessen sind.
71. Wenn für begrenzte Bereiche innerhalb des Internetangebots programmierte Einheiten eingesetzt werden, sind diese barrierefrei zugänglich und beschrieben.
71.1 Direkte Zugänglichkeit von programmierten Einheiten
Prüfen Sie, ob programmierte Einheiten (z.B. bei Flash-Nutzung oder Java-Applikationen) direkt zugänglich sind oder zu diesen ausreichende Beschreibungen angeboten werden.
72. Vorder- und Hintergrundgeräusche sind auch bei reduzierter Hörfähigkeit deutlich unterscheidbar.
72.1 Unterscheidbarkeit von Vorder- und Hintergrundgeräuschen
Prüfen Sie, ob auf der Seite Geräusche erzeugt werden können oder vorhanden sind, und stellen Sie fest, ob Vorder- und Hintergrundgeräusche klar unterscheidbar sind. Die Differenz zwischen Vorder- und Hintergrundgeräuschen muss mindestens 20 Dezibel betragen.
Anmerkung: Dieser Prüfschritt berücksichtigt die Anforderungen von Menschen mit Höreinschränkung oder ADS.
73. Seiteninterne Player werden barrierefrei eingesetzt.
73.1 Steuerbarkeit von seiteninternen Playern
Prüfen Sie, ob barrierefreie Steuerelemente (Play/Stop, Pause, Zurück, Weiter) angeboten werden, soweit diese im Kontext angemessen angeboten werden.
Anmerkung: Geprüft wird hier auf eine angemessene Buttongröße und –beschriftung sowie auf Tastaturbedienbarkeit.
73.2 Steuerbarkeit von Zusatzfunktionen
Prüfen Sie, ob sich Zusatzfunktionen, wie z.B. Bereitstellung von Untertiteln, von Audio-Deskription oder die Einblendung von Gebärdensprach-Dolmetschern geräteunabhängig an- und abschalten lassen.
73.3 Bereitstellung einer vergrößerten Ansicht
Prüfen Sie, ob neben der seiteninternen Abspielmöglichkeit eine vergrößerte Darstellung angeboten wird, damit Menschen mit Sehbeeinträchtigungen eine größere Bildschirmfläche ausnutzen können.
74. Es wird eine einwandfreie Wahrnehmbarkeit im Video-Chat bzw. in Video-Konferenzen sichergestellt
74.1 Angemessene Bildgröße
Prüfen Sie, ob die Bildgröße mindestens 240×180 Pixel beträgt.
Anmerkung: Die Bildgröße muss eine gute Erkennbarkeit des Mundbildes ermöglichen.
74.2 Synchrone Bild- und Tonübertragung
Prüfen Sie, ob die Bild- und Tonübertragung synchron oder nur mit geringer Zeitverzögerung erfolgt.
Kriterien für Seiten mit Gebärdensprach-Filmen
75. Gebärdensprach-Filme sind technisch so aufbereitet, dass eine einwandfreie visuelle Wahrnehmung gegeben ist.
75.1 Bildgröße von Gebärdensprach-Filmen
Prüfen Sie, ob die tatsächliche Bildgröße mindestens 240×180 Pixel beträgt.
75.2 Flüssige Bildfolge von Gebärdensprach-Filmen
Prüfen Sie, ob die Bilder flüssig laufen und keine ruckartigen Bewegungen haben.
76. Die Präsentation der Gebärdensprache in Gebärdensprach-Filmen erfolgt so, dass eine hohe Verständlichkeit gewährleistet ist.
76.1 Erkennbarkeit der Gebärden
Prüfung durch gehörlose Expertinnen / Experten: Prüfen Sie, ob die Gebärden gut erkennbar und verständlich sind.
76.2 Darstellung der Gebärdensprache
Prüfen Sie, ob der Gebärdenraum gut wahrgenommen werden kann. Der Gebärdenraum umfasst den gesamten Oberkörper. Ideal ist für die Höhe ein Ansatz wenige Zentimeter über dem Kopf und ab dem Bauchnabel. Die Breite ist ungefähr halbe Armlänge nach rechts und nach links.
76.3 Beleuchtung von Gebärdensprach-Filmen
Prüfen Sie, ob die Lichtverhältnisse so sind, dass die Tiefe des Gebärdenraums vor dem Oberkörper in seiner räumlichen Dimension gut wahrnehmbar ist.
76.4 Kontrast Vorder- / Hintergrund von Gebärdensprach-Filmen
Prüfen Sie, ob sich die Gebärdenden ausreichend vom Hintergrund abheben, so dass der Gebärdenraum und die Mimik gut wahrgenommen werden können.
76.5 Mundbild der Gebärdenden
Prüfen Sie, ob das Mundbild gut zu erkennen ist.
76.6 Einsatz von graphischen Elementen
Prüfen Sie, ob beim Einsatz von graphischen Elementen die Darstellung der Gebärdensprache nicht beeinträchtigt wird.
77. Die Gebärdensprach-Filme werden leicht auffindbar und durch deutliche Kennzeichnung in das Angebot integriert.
77.1 Leichte Auffindbarkeit von Gebärdensprach-Filmen
Prüfen Sie, ob die Gebärdensprach-Filme leicht auffindbar und durch deutliche Kennzeichnung (z.B. ein einheitliches Symbol innerhalb des Auftritts) in das Angebot integriert sind.
Anmerkung: Auf der Startseite muss ersichtlich werden, ob ein Angebot Gebärdensprach-Filme enthält.
78. Der Inhalt der Gebärdensprach-Filme wird aus dem Internetangebot deutlich.
78.1 Aussagekräftiger Titel oder Hinweis auf den Inhalt der Gebärdensprach-Filme
Prüfen Sie, ob die Titel der Gebärdensprach-Filme aussagekräftig sind oder ob der Inhalt der Gebärdensprach-Filme aus dem allgemeinen Angebot hervorgeht.
79. Für Gebärdensprach-Filme werden, wenn angemessen, Untertitel bereitgestellt.
79.1 Bereitstellung von Untertiteln
Prüfen Sie im vom Format abhängigen Video-Player, ob Untertitel vorhanden sind.
80. Die Gebärdensprach-Filme werden in alternativen Formen angeboten.
80.1 Gebärdensprach-Filme stehen in alternativen Präsentationsformen zur Verfügung
Prüfen Sie, ob die Filme seitenintern abgespielt werden können und auch zum Download angeboten werden.
81. Der Inhalt der Gebärdensprach-Filme ist dem Angebot angemessen.
81.1 Darstellung der Inhalte in Gebärdensprache
Prüfen Sie, ob die in Gebärdensprache angebotenen Inhalte den Gehalt des Webauftritts widerspiegeln.
82. Die Wiedergabe von Gebärdensprach-Filmen ist steuerbar.
82.1 Einbindung von einfach bedienbaren Playern
Prüfen sie, ob die Möglichkeit besteht, die Gebärdensprach-Filme ohne erneuten Ladevorgang vor- und zurückspulen zu können und ob eine Stop- und Pausen-Funktion vorhanden ist, sofern dies angemessen ist.
Kriterien für Seiten mit Leichter Sprache
83. Versionen in Leichter Sprache werden so eingesetzt, dass es dem Inhalt des Internetangebots angemessen ist.
83.1 Vorhandensein von Angeboten in leichter Sprache
Prüfen Sie, ob Versionen in leichter Sprache angeboten werden.
83.2 Navigation zu den Angeboten in leichter Sprache
Prüfen Sie, ob auf der Eingangsseite ein gut erkennbarer Hinweis auf Angebote in leichter Sprache erfolgt.
83.3 Leichte Erkennbarkeit der Texte in leichter Sprache
Prüfen Sie, ob die Texte in leichter Sprache als solche unmittelbar erkennbar sind.
84. Die Wortwahl bzgl. der Verwendung von Fachbegriffen, Fremdwörtern, Abkürzungen ist so einfach, wie es der Zielgruppe angemessen ist.
84.1 Erläuterung von Fachbegriffen
Prüfen Sie, ob Fachbegriffe erläutert werden.
84.2 Vermeidung von Fremdwörtern
Prüfen Sie, ob nichtgängige Fremdwörter vermieden werden oder erklärt werden.
84.3 Erläuterung von Abkürzungen / Akronymen
Prüfen Sie, ob Abkürzungen und Akronyme allgemein verständlich sind oder erklärt werden und ob die für Abkürzungen und Akronyme vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache verwendet werden.
84.4 Vermeidung von abstrakten Begriffen
Prüfen Sie, ob abstrakte Begriffe gemieden werden oder an konkreten, bekannten bzw. wieder erkennbaren Beispielen erklärt werden.
84.5 Redewendungen / Metaphern
Prüfen Sie, ob die verwendeten Redewendungen und Metaphern nachvollziehbar und verständlich sind.
84.6 Verwendung von Alltagssprache
Prüfen Sie, ob kurze Worte aus der Alltagssprache verwendet werden und lange Worte vermieden werden, die schwer zu lesen und auszusprechen sind.
85. Der Satzbau ist so einfach, wie es der Zielgruppe angemessen ist.
85.1 Verwendung von kurzen Sätzen
Prüfen Sie, ob einfache Syntax und kurze Sätze verwendet und Satzverschachtelungen vermieden werden.
85.2 Vermeidung von Passiv-Stil
Prüfen Sie, ob der Passiv-Stil zurückhaltend eingesetzt wird.
85.3 Eine Hauptaussage pro Satz
Prüfen Sie, ob nur eine Hauptaussage pro Satz gemacht wird.
85.4 Verwendung von Negationen
Prüfen Sie, ob bei negativer Sprache und Verneinungen die Aussage eindeutig ist.
85.5 Vermeidung von Konjunktiv
Prüfen Sie, ob der Konjunktiv zurückhaltend angewendet wird (… könnte passieren …, … solltest Du/sollten Sie tun …).
85.6 Vermeidung von Substantivierung
Prüfen Sie, ob der Gebrauch von Substantivierung (Nominalstil) vermieden wird.
85.7 Vermeidung von langen Aufzählungen in Sätzen
Prüfen Sie, ob für lange Aufzählungen Aufzählungslisten, in denen die aufgezählten Punkte untereinander dargestellt sind, verwendet werden.
86. Graphisch dargestellte Metaphern und Symbole sind angemessen erklärt.
86.1 Bilder und Graphiken, die symbolhaft oder metaphorisch eingesetzt werden, müssen leicht verständlich sein
Prüfen Sie, ob graphisch dargestellte Metaphern und Symbole nachvollziehbar, verständlich und möglichst allgemein bekannt sind.
87. Bilder, Illustrationen, Videos, Audio, Symbole und Symbolsprachen werden eingesetzt, um Inhalte zu veranschaulichen.
87.1 Veranschaulichung der Inhalte durch Bilder, Illustrationen, Videos, Audio und Symbole
Prüfen Sie im Browserfenster, ob allgemein bekannte und gut verständliche Bilder, Illustrationen, Videos, Audio und Symbole verwendet werden, um die Inhalte zu veranschaulichen.
87.2 Unmittelbare Zuordnung der Bilder, Illustrationen etc. zu dem zu erklärenden Inhalt
Prüfen Sie, ob die verwendeten Bilder, Illustrationen etc. dem zu erklärenden Inhalt unmittelbar zugeordnet sind und sich konkret darauf beziehen.
87.3 Einfache und intuitive Handhabung erklärender Videos und Audiodateien
Prüfen Sie, ob die zur Veranschaulichung der Inhalte verwendeten Videos und Audiodateien einfach handhabbar und intuitiv bedienbar sind.
87.4 Symbole zu Formularfeldern
Prüfen Sie, ob in einem Formular Symbole verwendet werden, um die Verständlichkeit zu erhöhen.
88. Es werden praktische Beispiele gegeben, um schwierige Inhalte zu verdeutlichen.
88.1 Praktische Beispiele zu schwierigen Inhalten
Prüfen Sie, ob angemessene praktische Beispiele angeführt werden, um schwierige Inhalte zu verdeutlichen.
Chat
89. Individuelle Einstelloptionen von Chats werden angeboten.
89.1 Einfluss auf die Auto-Aktualisierungsfunktion
Prüfen Sie, ob sich die Auto-Aktualisierungsfunktion einfach abstellen lässt und eine manuelle Funktion zur Aktualisierung angeboten wird.
Anmerkung: Bei abgestellter Auto-Aktualisierungsfunktion soll sich bei veranlasster Aktualisierung der jeweils aktuellste Beitrag im Fokus befinden.
89.2 Komfortable Scroll-Mechanismen
Prüfen Sie, ob man über ein Zurückscrollen im Chat-Verlauf einen einfachen Überblick über die erfolgte Diskussion gewinnen kann und ob der Fokus auch bei Auto-Aktualisierung im angescrollten Bereich erhalten bleibt.
89.3 Individuelle Schriftfarbenzuweisung durch Lesende
Prüfen Sie, ob im Chat die Schriftfarben der anderen Teilnehmer in der eigenen Ansicht neu zugewiesen werden können.
89.4 Bedienbarkeit über Tastatur
Prüfen Sie, ob der Chat vollständig per Tastatur bedienbar ist. Insbesondere der rasche Wechsel von der Nachrichtenübersicht zur Nachrichteneingabe per Tastatur ist zu unterstützen. Der Tastaturfokus sollte beim Eintreffen neuer Nachrichten nicht automatisch auf die Nachrichtenübersicht gesetzt werden bzw. dies sollte in den Optionen einstellbar sein.
Vom Nutzer erzeugte Inhalte (User Generated Content)
90. Die Orientierung und Navigation in nutzererzeugten Inhalten ist angemessen.
90.1 Übersichtliche Strukturierung der Inhalte, die durch Benutzer erzeugt wurden
Prüfen Sie, ob sich aufeinander beziehende Beiträge so präsentiert werden, dass sowohl in der Bildschirmansicht als auch aus der Struktur deutlich wird, welche Beiträge zusammen gehören.
91. Die Einbindung von nutzererzeugten Inhalten muss barrierefrei möglich sein.
91.1 Barrierefreie Benutzbarkeit von Editoren
Prüfen Sie, ob der eingesetzte Editor barrierefrei nutzbar ist, ob die Verwendung einer vereinfachten plattformspezifischen Sprache (z.B. Textile, Markdown, BBCode) möglich ist oder ob eine HTML-Ansicht angeboten wird, die es ermöglicht, bereits vorhandene Inhalte herauszukopieren und in einem Editor der Wahl zu bearbeiten und dann wieder einzufügen.
91.2 Barrierefreies Hochladen von nutzererzeugten Inhalten
Wenn die Funktion von dem normalen Hochladen via HTML-Formular abweicht, dann prüfen Sie, ob es barrierefrei möglich ist bzw. ob der Nutzer korrekt durch den Hochladevorgang geführt wird.
92. Nutzerinnen und Nutzer sollen bei der Erstellung von barrierefreien Inhalten unterstützt werden.
92.1 Unterstützung bei der Barrierefreiheit von nutzererzeugten Inhalten durch Editoren
Prüfen Sie, ob der seiteninterne Editor die Nutzerinnen und Nutzer in der Erzeugung von barrierefreien Inhalten unterstützt.
92.2 Unterstützung der Barrierefreiheit von nutzererzeugten Inhalten beim Erstellen von Inhalten / Dateien
Prüfen Sie, ob ermöglicht wird, Zusatzinformationen zu den eingestellten Inhalten zu verfassen. Dies kann über Alternativtexte, Tagging, Beschreibungstexte o.ä. erfolgen.
92.3 Unterstützung der Barrierefreiheit von nutzererzeugten Inhalten durch entsprechende Hinweise beim Einstellen von Inhalten/Dateien
Prüfen Sie, ob beim Hochladen von Inhalten ein Hinweis auf die Optimierung der Barrierefreiheit gegeben wird. Dies kann z.B. über entsprechende Hinweise vor Eingabefeldern erfolgen oder eine dynamisch erzeugte Rückmeldung (Dialog, der die Sinnhaftigkeit von Barrierefreiheit erklärt und auf die Features des Angebots hinweist).
Liste der Kriterien anpassen:
Sie können in der folgenden Liste bestimmte Techniken abwählen und somit Prüfschritte ausfiltern, die für Ihr Webangebot nicht anwendbar sind. Diese werden dann nicht mehr angezeigt.
Über das Prüfverfahren
Mit einer BIENE zeichnen die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen die besten deutschsprachigen barrierefreien Webseiten aus. Die Wettbewerbsbeiträge durchlaufen ein mehrstufiges Verfahren und werden anschließend von einer Jury gekürt.
Die erste Stufe des Testverfahrens bildet ein Vortest, in dem Basisanforderungen der Barrierefreiheit geprüft werden. Wettbewerbsbeiträge, die diese Anforderungen erfüllen, werden anschließend in einem umfassenden Feintest detailliert weiter untersucht. Ein Praxistest mit Betroffenen bildet die letzte Stufe des Verfahrens.
Im Rahmen des Testverfahrens werden alle Kriterien anhand verschiedener Prüfschritte untersucht. Die Prüfschritte werden gemäß einer Skala bewertet und dabei unterschiedlich gewichtet. Prüfschritte, die für einen Beitrag nicht relevant und nicht anwendbar sind, gehen nicht in die Bewertung ein.
Bei der Beschreibung der Prüfschritte wird in 2010 unter Standardansicht eine Testumgebung mit Internet Explorer 8 und Firefox 3.6 bei 1024×768 verstanden. Darüber hinaus wird auch mit anderen Betriebssystemen und Browsern getestet. Geprüft wird bis auf einige Ausnahmen im mittleren Schriftgrad.
Einreichen oder Vorschlagen
Anbieter von Webseiten oder Agenturen konnten ihre Beiträge bis zum 15. Juli 2010 in einer der ausgeschriebenen Kategorien zum Wettbewerb anmelden. Zusätzlich hatten Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, Webseiten vorzuschlagen, die sie im Sinne der Barrierefreiheit für vorbildlich halten. Bei der Bewertung der Angebote spielt es keine Rolle, ob sie eingereicht oder vorgeschlagen wurden.

