Das Bewertungsverfahren
Die Veranstalter haben gemeinsam mit dem Fachlichen Beirat des Wettbewerbs ein mehrstufiges Bewertungsverfahren entwickelt, um Internet-Angebote auf Barrierefreiheit zu überprüfen.
Grundlage des Verfahrens sind unter anderem die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung des Bundes (BITV) sowie weitere international anerkannte Richtlinien wie beispielsweise die Empfehlungen des Word Wide Web Consortiums, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0.
Preiswürdig im Sinne des BIENE-Wettbewerbs sind Angebote, welche die Wettbewerbskriterien erfüllen und darüber hinaus innovative und kreative Lösungen bieten. Die besten Webseiten in den einzelnen Kategorien qualifizieren sich für die Endrunde des Wettbewerbs. Im Finale bewertet eine prominente Jury die Wettbewerbsbeiträge zusätzlich nach allgemeinen Qualitätsanforderungen. Der Fachliche Beirat des Wettbewerbs begleitet diesen Prozess.
Die Kriterien des BIENE-Wettbewerbs orientieren sich an den folgenden Prinzipien:
Verständlichkeit
Eine klare und leicht verständliche Sprache kommt allen Besucherinnen und Besuchern einer Webseite zugute. Die Inhalte und die Bedienelemente müssen leicht verständlich und genau formuliert sein. Texte sollen so kurz und einfach wie möglich sein. Daneben können grafische Elemente die schriftlichen Informationen sinnvoll ergänzen.
Wahrnehmbarkeit
Alle in der Webseite enthaltenen Informationen und Funktionen müssen so dargestellt werden, dass sie von jeder Nutzerin und jedem Nutzer wahrgenommen werden können. Inhaltlich relevante Bilder und Grafiken müssen für Blinde durch beschreibende Texte ergänzt werden, der Nutzen und die Funktion von akustischen Informationen müssen für Hörgeschädigte erläutert werden. Individuell einstellbare Schriftgrößen und -farben sowie ausreichende Kontraste erleichtern Sehbehinderten die Nutzung.
Bedienbarkeit
Alle Elemente, die benötigt werden, um sich die Inhalte der Webseite zu erschließen, müssen von allen Anwendern bedienbar sein. Dies gilt insbesondere für Navigationsund Menüleisten, Schaltflächen, und Eingabefelder. Menschen mit bestimmten motorischen Beeinträchtigungen und blinde Menschen können die Computermaus nicht benutzen und sind daher auf eine vollständige Bedienbarkeit der Seiten über alternative Eingabeformen wie die Tastatur angewiesen. Anwender sollen eine Webseite in ihrer individuellen Geschwindigkeit bedienen können, ohne dass es durch Zeitbeschränkungen zum automatischen Abbruch von Vorgängen kommt. Sicherheitsrelevante Zeitbeschränkungen sind davon ausgenommen.
Orientierung
Jede Nutzerin und jeder Nutzer möchte sich schnell und einfach innerhalb der Webseite orientieren und bewegen können. Voraussetzung dafür ist eine wiederkehrende, sinnvolle Struktur für Seitenaufbau, Navigation und Inhalte.
Nachhaltige Nutzbarkeit
Menschen mit Behinderungen nutzen zum Teil spezielle Hard- und Softwarelösungen wie Lupenprogramme, Vergrößerungssoftware, Screenreader oder Spracheingaben. Die verwendeten Webtechniken sollen es daher erlauben, dass man mit aktuellen und zukunftsweisenden Technologien auf die Webseite zugreifen kann.
Inhaltliche Relevanz und Integration
Um das Ziel der digitalen Integration zu erreichen, sollen Webangebote für Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen interessant und nutzbar sein. Webseiten, die sich an einen ganz speziellen Nutzerkreis richten, sollen so gestaltet sein, dass sie in Grundzügen auch allen anderen Nutzern, die sich dafür interessieren, inhaltlich zugänglich sind. Webseiten, denen parallel ein alternatives Angebot zur Seite gestellt wird, beispielsweise Text-Versionen, sind prinzipiell nicht preiswürdig im Sinne der BIENE. Ebenso werden keine Angebote ausgezeichnet, deren inhaltlicher Schwerpunkt das Thema Barrierefreiheit ist. Von dieser Regelung nicht betroffen sind technische Lösungen, die es dem Nutzer ermöglichen, ein Angebot frei zu konfigurieren oder sich Inhalte alternativ zu erschließen.
Design
Gute Gestaltung ist ein Wesensmerkmal der Barrierefreiheit und steht damit auch nicht im Widerspruch zu umfassenden Gestaltungskonzepten von Unternehmen und Organisationen. Im Gegenteil: Gerade gut gestaltete Webseiten erleichtern Nutzern durch ihre Konsistenz und Klarheit die Orientierung. Deshalb berücksichtigt der Wettbewerb auch ästhetische und ergonomische Kriterien im Kriterienkatalog.
Übersicht der Prüfschritte nach Kriteriengruppen:
- Grundvoraussetzung
- Lesbarkeit / inhaltliche Erschließung
- Variable Präsentation
- Navigation
- Struktur / Aufbau des Internetangebots
- Kompatibilität
- Hilfe und Fehlerbehandlung in Formularen
- Komplexe Formulare
- Komplexe Transaktionen sowie Shops und Warenkorb-/ Bezahlfunktionen
- Datenschutz
- Werbung
- Downloads
- Statistiken / Datentabellen
- Komplexe Dokumente
- Multimedia
- Seiten mit Gebärdensprach-Filmen
- Seiten mit Leichter Sprache
- Chat
- Vom Nutzer erzeugte Inhalte (User Generated Content)
Einreichen oder Vorschlagen
Anbieter von Webseiten oder Agenturen konnten ihre Beiträge bis zum 15. Juli 2010 in einer der ausgeschriebenen Kategorien zum Wettbewerb anmelden. Zusätzlich hatten Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, Webseiten vorzuschlagen, die sie im Sinne der Barrierefreiheit für vorbildlich halten. Bei der Bewertung der Angebote spielt es keine Rolle, ob sie eingereicht oder vorgeschlagen wurden.
Außerdem hatten Anbieter die Möglichkeit, mit der Anmeldung eine Projektbeschreibung einzureichen, in der sie auf besondere Stärken und Funktionalitäten der Wettbewerbsbeiträge hinweisen konnten. Das konnten beispielsweise Elemente sein, die über die geforderten Mindeststandards hinausgehen, oder technische Lösungen, die bislang im Kriterienkatalog nicht erfasst sind, aber aus Anwenderperspektive eine wesentliche Verbesserung darstellen.